"Unseren Entdeckergeist schon heute für die Welt von morgen."

 

Mediengestützte Präsentationsarbeit (MPA)

Seit dem Schuljahr 2024/25 sind die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) abgeschafft und durch die mediengestützte Präsentationsarbeit (MPA) ersetzt worden. Hierbei handelt es sich um ein in Einzel- oder Gruppenarbeit zu bearbeitendes Thema, welches (eng verzahnt mit dem Rahmenlehrplan des jeweiligen Faches) untersucht und in Form einer Präsentation aufbereitet wird. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei der MPA nicht um eine Prüfung, sondern um einen verpflichtenden Vortrag, der die Schüler hinsichtlich der Verwendung üblicher Präsentationsstandards, insbesondere mit Blick auf die 5. Prüfungskomponente im Abitur, vorbereiten soll.

Nachfolgend einige Informationen zum Ablauf, der Wahl der Themen sowie der Bewertung der mPA:

  • Am Wilhelm-von-Siemens-Gymnasium erfolgt die Durchführung für alle Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10. Die mPA ist einem Fach zuzuordnen und kann von den SuS aus allen im Jahrgang 10 besuchten Fächern gewählt werden.
  • Das Thema muss den fachbezogenen Inhalten des Rahmenlehrplans für die Doppeljahrgangsstufe 9/10 inklusive der übergreifenden Themen des Rahmenlehrplans Teil B entstammen.
  • Es werden Themenvorschläge von den Fachlehrkräften unterbreitet. Eigene Themenvorschläge können ebenfalls unterbreitet werden.
  • Innerhalb der ersten vier Schulwochen benennen die Schülerinnen und Schüler das Fach, in dem sie die mPA erbringen. Die Betreuung und Beratung obliegt der Fachlehrkraft. Die Fachlehrkraft entscheidet, welches Thema geeignet ist und über die maximale Anzahl an durchführbaren mPA`s in ihrem Unterricht.
  • Die mPa erfolgt als Einzel- oder Gruppenpräsentation. Die Gruppenstärke wird von der beratenden Lehrkraft festgelegt. Der individuelle Anteil muss erkennbar sein.
  • Die Erstellung der Präsentation erfolgt außerhalb des Unterrichts.
  • Die mPA wird im Unterricht gehalten. Sie kann auf Wunsch der Fachlehrkraft in einem gesonderten Zeitraum gehalten werden.
  • Die Präsentation muss mit schulischen Mitteln gehalten werden.
  • Alle Anforderungsbereiche müssen enthalten sein.
  • Die erarbeiteten Ergebnisse werden durch Vorlage eines schriftlichen Berichts oder einer praktischen Arbeit dokumentiert und im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
  • Schriftlicher Teil, Präsentation und Reflexion sind ungefähr gleichwertig. Die Bewertung der mPA orientiert sich am Kompetenzraster „Präsentieren“.
  • Der Bericht zur Präsentation ist 14 Tage vor der Präsentation digital bei der Fachlehrkraft abzugeben.
  • Die Note ersetzt in Fächern mit Klassenarbeiten die letzte Klassenarbeit.
  • Die Schülerinnen und Schüler, die eine mPA anfertigen, können freiwillig an der zu ersetzenden Klassenarbeit teilnehmen. Die erzielte Leistung geht als zusätzliche Klassenarbeit in die Bewertung ein. Die Entscheidung wird am Schuljahresanfang getroffen.
  • In allen anderen Fächern geht die Note in die sonstigen Leistungen des Faches ein.
  • Die Klassenleitungen erfassen die Wahl der Schülerinnen und Schüler und weisen die mPA auf dem Schuljahreszeugnis aus